• Ein Rechtsanwalt lässt sich nicht prozentual an den Forderungen beteiligen. Sie erhalten also 100% der Hauptforderung ausgeschüttet.
  • Die Forderung muss nicht abgetreten und ausgebucht werden.
  • Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein und kommt es zu einem Klageverfahren, sind die Möglichkeiten der Inkassobüros bei Streitwerten ab 5.000 € erschöpft – hier besteht Anwaltszwang. Dann muss die Forderung ohnehin an einen Rechtsanwalt weitergegeben werden. Dadurch entstehen unnötige Verzögerungen und oftmals vermehrte Kosten. Aber auch bei niedrigeren Forderungen werden Sie vor Gericht von einem Rechtsanwalt aufgrund dessen Fachkompetenz optimal vertreten werden.
  • Das Schreiben eines Rechtsanwalts hat erfahrungsgemäß eine größere Wirkung. Der Forderungseinzug ist damit wesentlich effektiver.
  • Inkassobüros haben oft standardisierte Methoden, mit denen sie Druck auf den Schuldner ausüben und sofort gerichtliche Schritte androhen. Dagegen kann ein Rechtsanwalt seine Maßnahmen flexibel Ihren Bedürfnissen anpassen und ein positives Gläubiger/Schuldner-Verhältnis herbeiführen. Ein Rechtsanwalt wird außerdem zunächst prüfen, ob die Forderung überhaupt durchsetzbar ist. Es erfolgt dann eine umfassende Beratung über die Risiken.
  • Rechtsanwälte unterliegen dem Berufsrecht der Rechtsanwaltschaft. Es besteht keine Gefahr, dass die teilweise zweifelhaften Methoden einiger Inkassounternehmen Ihren guten Ruf gefährden.
  • Und nicht zuletzt: Die Beauftragung unserer Kanzlei kostet Sie nichts, da unsere Anwaltskosten vom Schuldner zu ersetzen sind. Nur im Falle der Vermögenslosigkeit Ihres Schuldners wären die Kosten von Ihnen zu tragen.

Hinzu kommt die Wirkung, die ein anwaltliches Mahnschreiben bei einigen Schuldnern hinterlässt. Insbesondere die qualifizierte rechtsüberprüfende und rechtsberatende Komponente dieser Leistungen wird von Inkassobüros oftmals nicht geboten.


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