Bei dem gerichtlichen Mahnverfahren handelt es sich um ein sog. „Behauptungsverfahren“. Hierbei behaupten wir lediglich vor dem zuständigen Mahngericht, dass Sie eine Forderung gegen eine bestimmte Person/Unternehmen haben. Das Mahngericht teilt dies der Gegenseite mit, mit der Auflage sich binnen 14 Tagen gegen diese Behauptung zur Wehr zu setzen und Widerspruch zu erheben. Erhebt die Gegenseite Widerspruch gegen den geltend gemachten Anspruch und möchten Sie die Angelegenheit trotzdem weiter verfolgen, wird das Verfahren an das zuständige Gericht abgegeben und als streitiges Verfahren weitergeführt.
Erhebt die Gegenseite keinen Widerspruch, wird ein sog. Vollstreckungsbescheid erlassen, der einem Urteil gleich steht. Die Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens liegen zum einen in der Schnelligkeit, in der man einen Titel erwirken kann. Weiterhin ist das gerichtliche Mahnverfahren günstiger – v.a. fallen hier nur 1/6 der Gerichtsgebühren für ein Gerichtsverfahren an.
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