Um unnötige Kosten zu vermeiden, beantragen wir auf Ihren Wunsch vor der Zwangsvollstreckung Auskunft aus dem jeweiligen Schuldnerverzeichnis, um in Erfahrung zu bringen, ob der Schuldner bereits eine eidesstattliche Versicherung geleistet hat – dieser Service ist für Sie kostenfrei.
Hat der Schuldner bereits eine eidesstattliche Versicherung geleistet, entscheiden Sie, ob das Mahnverfahren trotzdem durchgeführt werden soll; denn nach dem durchgeführten Mahnverfahren haben Sie 30 Jahre Zeit, Ihre Forderung durchzusetzen, ansonsten verjährt die Forderung nach drei Jahren (beginnend mit Ende des Jahres, in welchem Sie Kenntnis von der Forderung erlangt haben).
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