Sollte die Frist des Mahnschreibens fruchtlos ablaufen, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein und beantragen unverzüglich einen Vollstreckungsbescheid (Titel).
Bevor wir tätig werden, prüfen wir kostenlos – auf Ihren Wunsch – ob der Schuldner bereits eine eidesstattliche Versicherung geleistet hat. Ist das der Fall, entscheiden Sie, ob das Mahnverfahren dennoch durchgeführt werden soll.
Der Vorteil: Nach erfolgreich durchgeführtem Mahnverfahren haben Sie 30 Jahre Zeit, Ihre Forderung durchzusetzen. Ansonsten verjährt die Forderung bereits nach drei Jahren – beginnend mit Ende des Jahres, in welchem Sie Kenntnis von der Forderung erlangt haben.
Sollten Sie trotz erfolgter eidesstattlicher Versicherung das Mahnverfahren wünschen, bieten wir Ihnen die so genannte „Forderungsüberwachung“: Wir prüfen für Sie dann alle drei Jahre erneut, ob Ihre Forderung durchsetzbar ist.
Erklärt der Schuldner gegen den geltend gemachten Anspruch Widerspruch im gerichtlichen Mahnverfahren, geht dieses in ein reguläres Klageverfahren über – in diesem Fall vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht.
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